Innerhalb der GDKE Liegenschaften ist das Fotografieren nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt. Fernseh- und Filmaufnahmen sowie kommerzielle Fotoaufnahmen müssen vorher schriftlich beantragt werden. Im Außenbereich ist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt.
Drohnenaufnahmen unserer Einrichtungen und Liegenschaften
Um Gäste und Tierwelt an den durch uns verwalteten Liegenschaften nicht zu stören oder zu gefährden, ist ein Überfliegen unserer Liegenschaften mit unbemannten Flugobjekten grundsätzlich verboten.
Ausnahmen bilden: öffentliches Interesse, wissenschaftliche Zwecke, aktuelle Presse-Berichterstattung
Eine notwendige Genehmigung kann unter folgenden Angaben unter presse(at)gdke.rlp.de beantragt werden.
- Firma / Einrichtung
- Vor- und Zuname
- Betreffende Liegenschaft
- Grund des Drohneneinsatzes
- Terminwunsch (frühestens 7 Werktage nach Antragstellung)
- E-Mail
- Telefonkontakt
- EU-Kompetenznachweis A1 oder A3 für Drohnen über 500 Gramm